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Zwischen dem Mieter und Vermieter der Ferienwohnung
wird ein Mietvertrag abgeschlossen. Mit der Buchung
bzw mit dem Auftrag zur Anmietung der Ferienwohnung erkennt der Mieter die
folgenden Allgemeinen Miet- und Stornobedingungen
als verbindlich an.
1. Vertragsabschluss
Der Reservierungsauftrag durch den Mieter und die
Buchungsbestätigung durch den Vermieter kann per
Post, eMail, Fax oder telefonisch erfolgen. Mit der
Buchungsbestätigung erhält der Mieter Angaben über
die Zahlung und Höhe des Mietpreises und angaben
über die den Termin des Aufenthaltes in der
Ferienwohnung. Mit rechtzeitigem Eingang der unter
Punkt 2. genannten Anzahlung durch den Mieter wird
der Mietvertrag für beide Seiten rechtsverbindlich.
Der Mieter erklärt sich für die vertraglichen
Verpflichtungen aller mitreisenden Personen
verantwortlich.
2. Fälligkeit und Zahlung
Der Interessent für die Ferienwohnung erhält ein
Buchungsangebot, für eine fixe Buchung ist dann eine Anzahlung in Höhe von
30% des Mietpreises innerhalb von 5 Werktagen zu leisten. Der Restbetrag des
Mietpreises ist 21 Tage vor Mietbeginn, spätestens
jedoch bei Schlüsselübergabe in bar fällig. Die
Miete für die gesamte Mietzeit ist stets im Voraus zu
zahlen.
3. Kündigung und vorzeitige Beendigung des
Mietvertrages seitens des Mieters
Für Kündigung und Beendigung des Mietvertrages vor
Ablauf der befristeten Mietzeit gelten die folgenden
Bestimmungen:
3.1 schriftliche Kündigung
Die Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich
gegenüber dem Vermieter zu erfolgen. Im Streitfall
hat der Mieter nachzuweisen, dass er die Kündigung
erklärt hat.
3.2 Rücktritt vom Vertrag/Stornierung
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Der Gast kann jederzeit vor
Reisebeginn durch
Rücktrittserklärung gegenüber
dem Vermieter vom Vertrag
zurücktreten. Der Rücktritt ist
schriftlich zu erklären (nicht per email sondern per Fax oder
Briefpost). Kostenlose Stornierungen
sind, unabhängig vom Buchungsdatum,
grundsätzlich möglich, soweit diese
bis spätestens vier Wochen vor dem
gebuchten Anreisetermin schriftlich
bei Go2Wien eingehen.
Ausnahmeregelungen werden
unmittelbar nach dem Erhalt der
Reservierungsbestätigung vom
Leistungsträger direkt mit dem Gast
schriftlich vereinbart.
Wird eine Buchung weniger als vier
Wochen vor Reiseantritt vom Gast
storniert, so wird der Vermieter
versuchen, das/die
freigewordene/n Unterkünfte
anderweitig zu vermitteln. Sollte
eine Wiedervermittlung nicht
gelingen, ist der Vermieter
berechtigt vom Gast Schadenersatz
wegen Nichterfüllung
einzufordern.
Stornobedingungen :
Die erhobenen Stornierungsgebühren
bei Nichtanreise belaufen sich nach
dem Übernachtungspreis in EURO wie
folgt:
bis 28 Tage 0 %
ab 27 Tage 20 %
ab 15 Tage 40 %
ab 10 Tage 60 %
ab 5 Tage 80 %
ab 4 Tage 100 % .
Es bleibt dem
Vermieter
unbenommen, weitergehenden
Schadenersatz wegen Nichterfüllung
vom Gast zu verlangen, wenn der
Nachweis erbracht werden kann, dass
die durch die Stornierung
freigewordenen Zimmer nicht
anderweitig weitervermittelt werden
konnten. |
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Stornierungsgebühren bei Nichtanreise bzw.
Rücktritt belaufen sich in Abhängigkeit des
Zeitpunkts der Stornierung vor Mietbeginn nach dem
Gesamtmietpreis in Euro wie folgt:
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- bis 28 Tage vor Mietbeginn |
0 %
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- 27 Tage bis 16 Tage vor Mietbeginn |
20 %
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- 15 Tage bis 11 Tage vor Mietbeginn |
40 %
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- 10 Tage bis 6 Tage vor Mietbeginn |
60 %
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- 5 Tage bis 3 Tage vor Mietbeginn |
80 %
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- ab 2 Tage vor Mietbeginn |
100 %
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. Der
Vermieter empfiehlt den Abschluss einer
Reiserücktrittsversicherung.
3.3 Bei vorzeitiger Abreise des Mieters
Wenn der Mieter kündigt, indem er nach Antritt des
Mietverhältnisses vorzeitig, also vor dem
vertraglichen Mietende, abreist - aus Gründen, die
vom Vermieter nicht zu vertreten sind, so steht dem
Vermieter die gesamte Mietsumme zu und die
vorstehende Regelung findet entsprechende Anwendung.
Der Tag der vorzeitigen Abreise entspricht dann dem
Tag der Kündigung. Die vorzeitige Abreise ersetzt
nicht die Erfordernis einer schriftlichen Kündigung
durch den Mieter. Im Streitfall hat der Mieter
nachzuweisen, dass er vor Ablauf der Mietzeit
ausgezogen ist und dadurch das Mietverhältnis auf diese
Weise gekündigt hat.
Der Vermieter wird sich bei Kündigung des
Mietverhältnisses und im Rahmen des üblichen
Geschäftsganges unverzüglich um die Neuvermietung
der Ferienwohnung bemühen. Der Mieter hat das Recht
einen zumutbaren Ersatzmieter zu stellen, der seine
vertraglichen Verpflichtungen übernimmt, sofern dem
nicht besondere Gründe entgegenstehen. Es bleibt dem
Mieter unbenommen, dem Vermieter nachzuweisen, dass
ein geringerer Schaden entstanden ist.
3.4 Anzahlung in Höhe von 30% des Mietpreises
Für eine fixe Reservierung ist eine Anzahlung von 30
% des Gesamtmietpreises erforderlich. Ab
Angebotslegung gilt eine Frist von 5 Tagen, in der
die Anzahlung beim Vermieter einlangen muss. Bei
nicht fristgerechter Anzahlung kann der Vermieter
die Wohnung anderweitig vergeben.
4. Mietdauer
Die Mietdauer ist im Mietvertrag festgelegt. Die
Anreise erfolgt zwischen 14 Uhr und 19 Uhr, die
Abreise bis spätestens 10 Uhr. Abweichungen hiervon
sind nur nach Absprache und schriftlich möglich.
5. Leistungen und Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich
aus der Leistungsbeschreibung des Vertrages oder der
Buchungsbestätigung. Die Leistungsbeschreibung im
Internet wurde nach bestem Wissen und Gewissen
durchgeführt, für eingeschlichene Fehler wird aber
keine Gewähr übernommen. Das
Mietobjekt darf nur von der in der Bestätigung
angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Kinder
gelten dabei als Personen. Der Vermieter behält sich
vor, die Preise für die angebotenen Ferienwohnungen
kurzfristig zu ändern, um Belegungslücken zu füllen,
bereits bestehende Vermietungen und die zugehörigen
Mietverträge und Buchungsbestätigungen bleiben in
diesem Falle unverändert. Der Mieter kann aus
einer zwischenzeitlichen Preisänderungen keine
Forderungen dem Vermieter gegenüber ableiten.
6. Haftung
Der Mieter haftet für die durch ihn oder mitreisende
Personen verursachten Personenschäden sowie
Sachschäden und Verlust der Mietsache, der
Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, sofern sie
den normalen gebrauchsüblichen Verschleiß bei
sorgsamem Umgang übersteigen. Eltern haften für ihre
Kinder. Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei
Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden am Eigentum des
Mieters.
7. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung
einschließlich aller darin befindlichen Geräte
pfleglich zu behandeln. Alle Schäden, die durch den Mieter oder
mitreisende Personen oder seinen Besuchern verursachten
werden, sind dem
Vermieter sofort anzuzeigen und zu ersetzen. Beschädigte
Teile der Ausstattung sind vom Mieter selbst wieder
zu beschaffen. Alternativ kann auch der entstandene
Schaden ersetzt werden. Im letzten Fall wird zzgl.
zum entstandenen Schaden eine Bearbeitungsgebühr von
min. 10,00 Euro / max. 50,00 Euro berechnet..
Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach
vorheriger Anfrage und gegen Aufpreis gestattet.
Die Nutzung von Schlafsäcken ist nicht erlaubt.
Anfallender Müll ist in die dafür
bereitstehenden Behälter zu entsorgen.
Beim Check-Out ist darauf zu
achten, dass alle Fenster und Türen fest
verschlossen sind. Der Vermieter haftet nicht für Schäden wie Einbruch oder Diebstahl am
Eigentum des Mieters. Die Ferienwohnung ist am
Abreisetag dem Vermieter im besenreinen Zustand zu
übergeben.
8. Gewährleistung
Sollten beim Bezug der Ferienwohnung Mängel
festgestellt werden, so sind diese unverzüglich dem
Vermieter zu melden. Wird der Aufenthalt infolge
eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet
der Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist
keine Abhilfe, so ist der Mieter zur Mietminderung
oder Kündigung berechtigt. Die Kündigung des
Mietvertrages ist des weiteren möglich, wenn die
Nutzung durch höhere Gewalt wie Naturkatastrophen,
Feuer etc. erheblich erschwert oder gefährdet wird.
Der gezahlte Mietpreis für die Restdauer des
Mietverhältnisses wird in diesem Fall
zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen.
9. Kündigung seitens des Vermieters
Der Mietvertrag kann ohne Einhaltung einer Frist
seitens des Vermieters gekündigt werden, wenn Mieter
oder mitreisende Personen sich in störender Weise so verhalten, dass ihr
Verbleiben in der Ferienwohnung den Nachbarn des
Hauses nicht zugemutet werden kann. Ebenso ist die
weitere Aufnahme von zusätzlichen Personen ein
sofortiger fristloser Kündigungsgrund.
10. Hausordnung
Die in der Haus ausliegende Hausordnung ist
zu beachten, insbesondere die üblichen Ruhezeiten
von 22 bis 8 Uhr und von 13 bis 15 Uhr.
11. Parkplätze
Es stehen öffentliche Parkplätze auf der Straße zur Verfügung
(Kurzparkzone).
Für Beschädigungen, Einbruch oder Diebstahl der
Fahrzeuge wird keine Haftung übernommen.
12. Reisevertragsrecht
Der Vermieter ist kein Reiseveranstalter. Die
Vorschriften zum Recht
des Reiseveranstalters einschließlich seiner Haftung
finden daher keine Anwendung.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Miet-
und Stornobedingungen nichtig, unwirksam, anfechtbar
oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die
übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien
werden sich dann um eine zulässige Bestimmung
bemühen, die der beabsichtigten Regelung möglichst
nahe kommt.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem
Mietverhältnis ist der Ort, wo sich das zu
vermietende Objekt befindet, also Wien. Der ausschließliche
Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht in
Wien.
Wien, im Feber 2010
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